Wie Weiterbildungen in Bewerbungen richtig integriert werden

By | 9. Mai 2022

Wer sich in einer hart umkämpften Branche für einen Job bewirbt, muss meist mehr abliefern, als eine „Standard-Bewerbung“, um sich gegen Mitbewerber durchzusetzen. Lernbereitschaft und Wissbegier sind zwei Eigenschaften, auf die Bewerber dann setzen sollten. Und wie lässt sich dies am besten zeigen? Weiterbildungen lautet hier das Stichwort. Wie diese am besten in die Bewerbung integriert werden können, um Personaler zu überzeugen, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Viele nehmen an, dass nach der Schule bzw. der Uni Schluss mit Lernen ist. Dies ist jedoch ein weitverbreiteter Trugschluss, denn um sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten zu können, müssen Arbeitnehmer ein Leben lang lernen und sich weiterbilden. Viele Menschen nutzen die Möglichkeit und nehmen die Chancen von (Online-)Seminaren, Workshops, EDV-Kursen oder Coachings wahr.

Allerdings werden bei diesem Thema zwei Begriffe häufig synonym verwendet: Fortbildung und Weiterbildung. Die Wahrheit ist, dass sich diese jedoch voneinander unterscheiden.

Fortbildung als Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung

Eine Fortbildung gilt als eine Art der beruflichen Weiterbildung und baut auf einem bestehenden Beruf auf. Ziel einer Fortbildung ist es, sich in einem bestimmten Segment bzw. Gebiet weiterzubilden, in dem ohnehin bereits Kenntnisse bestehen, um dann beruflich aufzusteigen. Jedoch gibt es nicht die eine Fortbildung, sondern man unterscheidet mehrere Varianten. Zu diesen gehören:

  • Erhaltungsfortbildung: Auffrischung vorhandener Kenntnisse zur Qualitätssicherung
  • Aufstiegsfortbildung: Bildung der Grundlage für einen beruflichen Aufstieg
  • Erweiterungsfortbildung: Ausbau der fachlichen Qualifikation

Weiterbildung können auch berufsunabhängig sein

Eine Weiterbildung hingegen verfolgt das Ziel, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Diese müssen jedoch nicht unbedingt auf jenen des aktuellen Berufs aufbauen, sondern können auch unterschiedlich sein. Sinn einer Weiterbildung ist es, mit diesen bessere Jobperspektiven zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise der (Wieder-)Einstieg in den Beruf oder die Beförderung in eine bessere Position. Nach erfolgreichem Abschluss einer Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, welches die durch die Weiterbildung erworbenen Qualifikationen bestätigt.
Zu Weiterbildungen gehören folgende Kurse:

  • Umschulungen
  • Workshops
  • berufsqualifizierende Weiterbildungen
  • Fortbildungen
  • Seminare
  • Sprachzertifikate

Weiterbildungen und Fortbildungen sind für Berufsanfänger ein wichtiger Zusatz in der Bewerbung

Zwar unterscheiden sich die beiden Begriffe Fortbildung und Weiterbildung von einander, allerdings sind beide insbesondere für Berufsanfänger und Quereinsteiger von großer Bedeutung. Denn geben diese eine Weiterbildung oder Fortbildung in ihrer Bewerbung an, können Bewerber sich von anderen Kandidaten positiv unterscheiden und ihre Eignung für den Job hervorheben.

Damit eine Weiterbildung auch honoriert wird und Vorteile bringt, sollten Bewerber für jede Weiterbildung, die diese in der Bewerbung angeben, auch ein Zertifikat beilegen bzw. bei einer Online-Bewerbung ein solches Zertifikat einscannen und dem Bewerbungsdokument hinzufügen. Nur so wirkt die Angabe einer Weiterbildung in der Bewerbung authentisch.

Nicht jede Weiterbildung gehört in die Bewerbung

Welche Weiterbildungen in einer Bewerbung angegeben werden und auf was es dabei ankommt, ist für viele immer noch unklar.

Zunächst ist zu erwähnen, dass Weiterbildungen nicht in das Anschreiben sondern in den Lebenslauf gehören – und zwar in den Abschnitt: „Besondere Kenntnisse“. Wenn der angegebenen Weiterbildung eine besonders hohe Bedeutung zukommt oder wenn Bewerber besonders viele relevante Weiterbildungen für die angegebene Stelle absolviert haben, können diese auch einen eigenen Abschnitt im Lebenslauf erhalten. Dieser Bereich kann mit der Überschrift: „Fort- und Weiterbildungen“ oder „Berufliche Qualifikationen“ gekennzeichnet werden.

Doch Bewerber sollten nicht den Fehler begehen und ohne zu überlegen alle absolvierten Weiterbildungen willkürlich in die Bewerbung eintragen. Denn welche Weiterbildungen Bewerber im Lebenslauf auflisten sollten, hängt zunächst davon ab, welche Aspekte für die anvisierte Stelle relevant sind. Nicht jede Weiterbildung ist in jeder Bewerbung angemessen und bringt einen Mehrwert. Personaler bzw. Chefs haben meist nicht viel Zeit und investieren in jede Bewerbung nur wenige Sekunden, ehe diese entscheiden, ob ein Bewerber in die engere Auswahl kommt oder eine Absage erhält. Daher gilt: Nur das Wichtigste!

Ob eine Fortbildung für den Lebenslauf überhaupt relevant ist, lässt sich anhand von bestimmten Kriterien prüfen. Zu diesen gehören:

  • Bezug zur angestrebten Stelle
  • Level
  • Datum der Weiterbildung
  • Wertigkeit der Weiterbildung

Das Hauptkriterium für die Erwähnung der Weiterbildung im Lebenslauf ist der Bezug zur jeweiligen Stelle. Daher muss für jede Bewerbung separat geschaut werden, welche Weiterbildung mit in die Bewerbung aufgenommen wird.

Wenn es um die Auflistung der Weiterbildungen geht, sollten Bewerber diese umgekehrt chronologisch auflisten, also mit der aktuellen zuerst. Folgende Angaben dürfen dabei nicht fehlen:

  • Zeitangabe
  • Art der Weiterbildung und Titel
  • Name des Bildungsträgers
  • Ort, an dem die Weiterbildung absolviert wurde
  • Zeitlicher Umfang
  • Abschlussbezeichnung

Fehlen diese Informationen oder sind diese unvollständig, wirkt dies unglaubhaft und meist wird eine solche Bewerbung dann nicht weitergelesen und zur Seite gelegt.

Staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen nutzen

Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es viele. Wenn es um die Auswahl einer Weiterbildung geht, sollte genau hingeschaut werden. Immerhin kann diese teuer sein und mehrere tausend Euro kosten. Wer Weiterbildungen absolvieren möchte, sollte daher staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Diese können in vielen Fällen von Arbeitslosen, Müttern in Elternzeit, oder älteren Arbeitnehmern beantragt werden.