Bewerbungskosten absetzen – Tipps und Hintergründe

By | 24. Oktober 2017

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Diese Aufgabe kann sehr nerven- und zeitaufreibend sein. Die Gründe warum man sich bei einer neuen Firma bewirbt, können unterschiedlich sein. Manchmal möchte man sich einfach beruflich verändern oder die Chance wahren, mehr Geld zu verdienen oder Karriere zu machen. Andere wiederum sind arbeitslos geworden und suchen schon lange eine neue Stelle.

Egal aus welchem Grund Sie Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, sammeln Sie auf jeden Fall Belege für alle Kosten, die Ihnen im Rahmen der Suche entstehen. Sie können diese Kosten nämlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen – und dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie den neuen Job tatsächlich bekommen haben oder nicht.

Was versteht man eigentlich unter Bewerbungskosten?

Die Art, sich für einen neuen Job zu bewerben, hat sich in den letzten Jahren maßgeblich gewandelt. Während es vor einem Jahrzehnt noch durchaus üblich war, Bewerbungsmappen zusammenzustellen und diese per Post an potentielle Arbeitgeber zu schicken, laufen heute Bewerbungen zum Großteil per E-Mail an. Daher ersparen Sie sich als Bewerber viel Geld. Dennoch ist in manchen Ausschreibungen auch heute noch ausdrücklich erwünscht, sich per Post und nicht auf dem virtuellen Weg zu bewerben. Als Bewerbungskosten versteht man in der Regel alle Ausgaben, die Sie im Rahmen Ihrer schriftlichen Bewerbung und eines möglichen Vorstellungsgesprächs tätigen, darunter fallen:

  • Portokosten
  • Materialkosten für Mappen, Schnellhefter, Klarsichthüllen
  • Porto
  • Passfotos
  • Papier und Briefumschläge
  • Kosten für Annoncen (wenn Sie selbst eine Anzeige schalten)
  • Relevante Literatur zum Thema Bewerbung
  • Tageszeitung, die nachweislich einen umfassenden Stellenmarkt anbieten

Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sämtliche Belege von allen Ausgaben im Rahmen Ihrer Bewerbungen zu sammeln.

Wie reichen Sie die Kosten ein?

Ihre Bewerbungskosten geben Sie beim Lohnsteuerausglich im Punkt „Arbeitnehmer“ – Ausgaben – Bewerbungskosten an. In diesem Bereich können Sie alle Ausgaben absetzen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstanden sind. „Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale.“ Sagte uns ein Finanzexperte von www.finanzen-ratgeber.org. Falls Sie keine Nachweise vorlegen und somit die Höhe Ihrer tatsächlichen Ausgaben nicht nachweisen können, akzeptieren viele Finanzämter eine Pauschale. Für schriftliche Bewerbungen mit einer Mappe bewegen sich die Kosten bei rund 9 Euro, wenn Sie keine Mappe versenden werden rund 2,5 Euro pro Bewerbung als Pauschale in vielen Fällen akzeptiert. Wenn Sie deutlich höhere Ausgaben geltend machen, kann ein Nachweis gefordert werden.

Zählen Fahrtkosten auch zu den Bewerbungskosten?

Nicht immer befindet sich der mögliche neue Arbeitsplatz in der Nähe des Wohnorts. Werden Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen und haben Sie Aufwendungen, um den Termin wahrzunehmen, sammeln Sie auch die Belege dazu. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, können Sie pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro geltend machen. Dazu legen Sie in Ihrem Lohnsteuerausgleich im Punkt Bewerbungskosten einfach einen neuen Punkt Fahrkostenpauschale an, tragen Sie das Datum und die Kilometerzahl ein und berechnen Sie den jeweiligen Betrag. Wichtig ist, die Reise zu dokumentieren. Lassen Sie sich von der Firma, wo Sie sich bewerben, eine Bestätigung ausstellen, dass Sie den Vorstellungstermin wahrgenommen haben. Alternativ dazu können Sie auch das Einladungsschreiben der Firma verwenden und darauf die gefahrenen Kilometer notieren.

Fazit

Gerade in Zeiten der Arbeitslosigkeit ist das Geld naturgemäß knapp. Nutzen Sie jede Gelegenheit, um sich Geld vom Staat zurückzuholen und vergessen Sie dabei nicht, Ihre Bewerbungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend zu machen. Notieren Sie gewissenhaft, wie viel Sie im Rahmen der Jobsuche für Porto, Büromaterial und für die Anreise zum Vorstellungstermin ausgeben. Das Sammeln der Belege zahlt sich am Ende des Jahres für Sie aus, wenn Sie gewissenhaft vorgehen und Ihre Ausgaben genau dokumentieren.