Bewerbungsgespräch – Reisekosten und mögliche Fahrtkostenerstattung

By | 15. März 2018

Wenn die eingereichte Bewerbung den Arbeitgeber überzeugt hat und der Bewerber in der engeren Wahl ist, ist das Vorstellungsgespräch und ein möglicher neuer Job in greifbarer Nähe. Der Weg zum Vorstellungsgespräch bedarf manchmal einer längeren Anreise. Doch wer übernimmt die anfallenden Kosten, die durch die aufwendige Anreise entstehen? Und ist der Arbeitgeber immer verpflichtet, die Reisekosten zu übernehmen? Welche Ausnahmen sind bei der Kostenerstattung möglich? Gibt es eine andere Möglichkeit, um die anfallenden Kosten erstattet zu bekommen? Im Folgenden wird erklärt, wie die Reisekosten erstattet werden können und was zu beachten gilt.

Die Übernahme der Reisekosten beim Bewerbungsgespräch

Im Normalfall ist der potentielle Arbeitgeber zur Übernahme der Reisekosten verpflichtet. Da er ernsthaftes Interesse am Kennenlernen des Bewerbers zeigt, hat der Bewerber Anspruch auf die Kostenerstattung. Dazu gehören unter anderem die Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Oft kann in der Einladung zum Vorstellungsgespräch der Umfang der zu erstattenden Kosten entnommen werden. Je nachdem, was in der Einladung zum Vorstellungsgespräch angegeben ist, können beispielsweise nur die Reisekosten mit der Bahn zweiter Klasse übernommen werden. Reist der Bewerber mit eigenem Fahrzeug an, so können die Benzinkosten (ca. 30 Cent pro Kilometer) erstattet werden.

Dazu gehört die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort der Bewerber zum Ort des Vorstellungsgesprächs. Oft hängt die Höhe der Kostenerstattung von der angestrebten Position im Unternehmen ab. Wer qualifiziert ist und sich auf eine gehobene Position bewirbt, hat größere Chancen, dass der Arbeitgeber die kompletten Kosten (Anreise, Abreise, Hotelkosten, Verpflegungskosten) übernimmt. Bei einer möglichen Besetzung einfacher Positionen lädt der Arbeitgeber mehrere Bewerber ein. Aus diesem Grund erstattet er häufig nur die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt.

Wichtig: Die Hotel- und Verpflegungskosten übernimmt der potentiellen Arbeitgeber nur dann, wenn diese erforderlich sind. Die Notwendigkeit in einer anderen Stadt zu übernachten hängt von der Dauer der Hin- und Rückfahrt und dem Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs ab.

Sind Arbeitgeber zur Übernahme der Reisekosten verpflichtet?

Zwar ist es nicht üblich, aber der Arbeitgeber kann den Anspruch auf die Kostenerstattung für ein Vorstellungsgespräch grundsätzlich ausschließen. Dazu muss der Personaler vor dem Bewerbungsgespräch klar und unmissverständlich den Kostenausschluss in der Einladung zum Vorstellungsgespräch per E-Mail oder Brief dem Bewerber mitteilen. Ist dies der Fall, so muss der Bewerber alle Kosten selbst tragen. Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit, die Kosten für das Vorstellungsgespräch zu erstatten.

Erstattung der Fahrkosten durch die Agentur für Arbeit

Der mögliche Arbeitgeber lädt häufig viele Bewerber zum Bewerbungsgespräch ein, damit er eine große Auswahloption hat. In diesem Fall müssen die Bewerber oft die Fahrtkosten selbst übernehmen. Deshalb besteht auch die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch erstattet. Denn die Arbeitsagentur ist genauso wie der Bewerber darum bemüht, die Jobsuche schnell und erfolgreich zu beenden. Um eine Erstattung der Fahrtkosten zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Die Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten ist, dass der Bewerber bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist. Dafür muss man nicht zwangsläufig Arbeitslosengeld beziehen. Auch Hochschulabsolventen, Fachhochschulabsolventen und Ausgelernten ohne vorherige Anstellung ist es möglich, sich arbeitssuchend zu melden und

Unterstützung von der Arbeitsagentur zu bekommen. Am besten man geht folgendermaßen vor:

1. Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei der Agentur stellen
2. Antragsformular erhalten und ausfüllen (Preis, Fahrtstrecke, Dauer)
3. Bescheinigung (Zeitpunkt des Gesprächs und die Nicht-Übernahme der Fahrtkosten vom
potentiellen Arbeitgeber) anfordern
4. Nach dem Bewerbungsgespräch den ausgefüllten Antrag bei der Arbeitsagentur abgeben

Wichtig: Es muss unbedingt ein direkter Weg (Zug, Bus, Bahn) zum Bewerbungsgespräch gewählt werden. Bei Umwegen erfolgt keine Erstattung. Eine Übernachtung kann nur dann erstattet werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Heimfahrt am gleichen Tag anzutreten.

Fazit

Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, hat gute Chancen einen neuen Job antreten zu dürfen. Ist die Anreise aufwendig und kostenintensiv, können die Reisekosten häufig vom potentiellen Arbeitgeber übernommen werden. Ob und in welchem Umfang die anfallenden Kosten übernommen werden, entnimmt man am besten der Einladung zum Vorstellungsgespräch. Alternativ ist eine Fahrtkostenerstattung durch die Agentur für Arbeit möglich. Dafür ist eine rechtzeitige Antragstellung zu beachten. Wenn man sich rechtzeitig und umfassend informiert, kann man gelassen die Anreise zum Bewerbungsgespräch antreten.